Energiewenderecht
Die Gruppe Energiewenderecht fokussiert sich auf Rechtsfragen der Energiewende. Viele Ansätze zur Transformation des Energiesystems sind zwar technisch realisierbar, jedoch wird eine wirtschaftliche Umsetzung häufig durch die rechtlichen Rahmenbedingungen erschwert oder gar unmöglich gemacht. Ziel der Gruppe Energiewenderecht ist es vor diesem Hintergrund, den bestehenden Rechtsrahmen für die Transformation des Energiesystems zu untersuchen, rechtliche Hemmnisse zu identifizieren und Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu entwickeln.
Die Gruppe Energiewenderecht befasst sich unter anderem mit rechtlichen Fragestellungen:
- des Ausbaus der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Förderrecht & Planungsrecht),
- der Sektorenkopplung,
- der Energiespeicherung,
- der Systemintegration erneuerbaren Energieträger,
- der Wärmewende,
- der Verkehrswende (z.B. Wasserstoff- und Elektromobilität),
- der Energieeinsparung,
- der Digitalisierung der Energiewende (Regulierungsrecht, Mess- und Eichrecht, Datenschutzrecht)
- innovativer Energieversorgungs- und vermarktungskonzepte sowie
- des europa- und völkerrechtlichen Rechtsrahmen für die Transformation des Energiesystems.